EHEVERTRAG
NACH TERMINVEREINBARUNG
Die Ehe im Islam ist ein Vertrag zwischen Mann und Frau. Eine Einwilligung von beiden Seiten ist grundsätzlich erforderlich. Die Braut erhält zur Hochzeit eine Brautgabe. Sie heißt Mahr. Das wird von der Braut persönlich nach eigenem ermessen festgelegt.
Die Eheschließung in der Moschee nach Islamischem Recht ist noch nicht von den Behörden hier in Deutschland anerkannt. Wir setzen als Voraussetzung für die Unterzeichnung eines Ehevertrags in unsere Mosche:
- ein bereits unterschriebenen Ehevertrag im Standesamt.