MOSCHEEFÜHRUNG

MOSCHEEFÜHRUNG

Eine gute Gelegenheit dafür bietet sich der Tag der offenen Moschee was jährlich am 03. Oktober stattfindet.

Bei Klassen-Führungen bitten wir um Kontaktaufnahme um einen passenden Termin dafür zu finden.

SEELSORGE

man ist im Alltag manchmal mit Situationen konfrontiert, die man alleine nicht bewältigen kann und dafür Beistand und Hilfe von erfahrenen oder professionellen benötigt. Dazu gehört der Verlust von geliebten Personen, schwere Erkrankung oder sonstiges was auf dem Herzen liegt…

Ein Gespräch mit einem Vertrauten oder mit einem Seelsorger kann hilfreich sein.

Schlichtungsstelle

Im Leben kommt es oft zu Konflikten. Zwischen Ehepartner oder mit den Kindern.
Manchmal hilft es einen Beratungsgespräch zu führen um die Wogen zu glätten.
Wir bemühen uns mit Gotteshilfe solche Probleme so früh wie möglich zu lösen und die Familien vor schlimmeres zu bewahren.

Wir bieten diskrete Beratung auch Schlichtung bei Familienstreiten.

Nimmt bitte bei Bedarf direkten Kontakt mit der Verwaltung.

SPRACHUNTERRICHT

Kinder ab 5 Jahre bekommen die Möglichkeit einmal die Woche am Sonntag die arabischen Alphabet zu lernen. Anschließend lernen sie Wörte und Sätze zu bauen und zu lesen.

Die Kinder werden je nach Alter und Fähigkeiten in 4 verschiedenen Unterrischtsklassen verteilt um die bestmöglichen Lernkonditionen zu erreichen.

EHEVERTRAG

Die Ehe im Islam ist ein Vertrag zwischen Mann und Frau. Eine Einwilligung von beiden Seiten ist grundsätzlich erforderlich. Die Braut erhält zur Hochzeit eine Brautgabe. Sie heißt Mahr. Das wird von der Braut persönlich nach eigenem ermessen festgelegt.

Die Eheschließung in der Moschee nach Islamischem Recht ist noch nicht von den Behörden hier in Deutschland anerkannt. Wir setzen als Voraussetzung für die Unterzeichnung eines Ehevertrags in unsere Mosche:

  • ein bereits unterschriebenen Ehevertrag im Standesamt.